Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
Viele Familien mit kleinen Kindern sollen das Kindergeld bald ohne Antrag automatisch ausgezahlt bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett in Berlin auf den Weg gebracht. Allerdings soll die Erleichterung erst einmal nur für einfache Fälle gelten. Das Finanzministerium rechnet damit, dass im Jahr 300.000 Anträge wegfallen.
«Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist. Auf dem Weg dahin sind wir heute wieder einen Schritt weitergekommen», sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). «Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.»
Erste Stufe im März 2027
Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Das neue Verfahren ohne Antrag soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben.
Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Außerdem müssen die Behörden die Kontoverbindung (IBAN) kennen. Diese kann man bereits heute entweder über die Bank oder über das Steuerportal Elster melden.
Manche Familien müssen weiter Anträge stellen
Für kompliziertere Kindergeld-Fälle bleibt es vorerst beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
978
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
761
-
Neue Arbeitsverhältnisse
549
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
414
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
380
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
288
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
267
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
246
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
210
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
19710
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026