BFH-Urteil: Staat darf Rente besteuern

Der deutsche Staat darf Renten besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem am 27.7.2016 bekannt gegebenen Urteil seine grundsätzliche Linie bestätigt.

 Der klagende Pensionär und seine mittlerweile verstorbene Frau argumentierten, die Besteuerung der Altersrenten sei verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof wies dieses Argument zurück - und den Kläger darauf hin, dass er nicht auf dem Umweg über den Bundesfinanzhof die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aushebeln kann.

Besteuerung der Renten in 2005 eingeführt

Der Bund hatte im Zuge der Rentenreform 2005 die Besteuerung der Renten eingeführt. Dagegen gab es im Verlaufe der Jahre mehrere Klagen. Bislang sind jedoch alle Versuche gescheitert, das Gesetz zu kippen - und zwar sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof urteilte in diesem Fall ganz prinzipiell: Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Entscheidungsformel eines Karlsruher Urteils hat demnach Gesetzeskraft.

Verfahren geht an zuständiges Finanzgericht zurück

Ob Kläger in seinem konkreten Streitfall tatsächlich zu hoch besteuert wurde, ließen die obersten Finanzrichter der Bundesrepublik dagegen offen. Das Verfahren geht nun an das in der ersten Instanz zuständige Finanzgericht zurück. Und wie immer blieb auch offen, wer der Kläger war. Da das Steuergeheimnis auch für klagende Bürger gilt, hält der Bundesfinanzhof die Identität der Kläger grundsätzlich geheim.

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Gesetzliche Rente, Altersrente, Rentenreform