Krankenkasse muss Kosten für Echthaarteil übernehmen

Geklagt hatte eine 55-jähige Frau aus der Grafschaft Bentheim. Sie litt an einer Schuppenflechte, die zunehmend zu kreisrundem Haarausfall führte. Um die kahlen Stellen zu bedecken, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse ein handgeknüpftes Echthaarteil. Die Kosten beliefen sich auf 1.290 EUR.
Wirtschaftlichkeit: Krankenkasse genehmigt Höchstbetrag
Die Kasse genehmigte die Kostenübernahme bis zum Höchstbetrag von 511 EUR. Hierfür sei eine gute Versorgung zu bekommen. Die Frau könne auch durchaus eine Perücke tragen, da sie sich nicht überwiegend in der Öffentlichkeit, sondern erhebliche Zeit im privaten Umfeld bewege. Eine Kunsthaarperücke sei zur Wiederherstellung eines unauffälligen Erscheinungsbildes ausreichend. Eine teurere Versorgung sei unwirtschaftlich.
LSG: Echthaarteil in Einzelfällen aus medizinischen Gründen erforderlich
Das LSG hat die Kasse zur Erstattung der Gesamtkosten verurteilt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass partieller Haarverlust bei einer Frau als Behinderung zu bewerten sei. Grundsätzlich schulde die Krankenkasse zum Behinderungsausgleich zwar nur eine Versorgung, die den Haarverlust nicht sogleich erkennbar werden lässt. Die umfassende Rekonstruktion des ursprünglichen Aussehens sei nicht von der Leistungspflicht umfasst. Im Einzelfall könne jedoch auch ein maßgefertigtes Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein. In einem solchen Falle könne die Klägerin nicht gezwungen werden, eine Perücke zu tragen. Hierzu hat sich das Gericht auf die Ausführungen des behandelnden Dermatologen gestützt, der eine vollständige Abdeckung des verbliebenen Haupthaars aufgrund der Schuppenflechte für kontraindiziert hielt. Eine Kunsthaarperücke zum Festbetrag sei daher keine zweckmäßige Versorgung.
Hinweis: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 26.3.2019, L 4 KR 50/16
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
2.802
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.601
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.180
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.087
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.021
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
987
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
980
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
944
-
Renten steigen zum 1. Juli 2025
926
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
852
-
Teilrente: Pflicht zur Aufklärung durch Rentenversicherung
31.03.2025
-
Betrug im Gesundheitswesen auf Rekordniveau
28.03.2025
-
Kein Verletztengeld trotz Berufskrankheit
27.03.2025
-
Aktuelle Entwicklungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA)
26.03.2025
-
Transformationsfonds für Krankenhausreform startet 2026
25.03.2025
-
Psychische Erkrankungen als wachsende Herausforderung
24.03.2025
-
Kindererziehungszeiten vermindern Rentenlücke bei Frauen nur minimal
21.03.2025
-
Bürgergeld-Analyse: Mehr Geld für Verwaltung als Förderung
19.03.2025
-
Notfallversorgung muss reformiert werden
14.03.2025
-
EU-Kommission plant mehr Medikamentenproduktion in Europa
12.03.2025