Förderung eines späten Rentenbeginns

Arbeitgeber in Baden-Württemberg und die Rentenversicherung kooperieren künftig intensiver, um Mitarbeiter lange im Job zu halten. Sie wollen einen gemeinsamen Beitrag leisten, damit Beschäftigte bei Rentenbeginn möglichst gesund und aktiv erreichen.

Die Partner haben am 14.7.2015 per Vereinbarung bekräftigt, künftig noch intensiver zu kooperieren, um betriebliche Gesundheitsmaßnahmen besser mit den präventiven und Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vernetzen zu können.

Später Rentenbeginn: Betrieb und Arbeitnehmer profitieren

Längst ist klar, dass es verlängerte Lebensarbeitszeit und der demografiebedingte Fachkräftemangel nötig machen, Arbeitnehmer so lange wie möglich gesund und fit zu halten. Zudem profitieren Betriebe davon, wenn ihnen gut ausgebildete Mitarbeiter lange erhalten bleiben. Die Beschäftigten profitieren, wenn sie lange Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so eine auskömmliche Altersversorgung aufbauen können.

Investition in die Gesundheit der Arbeitnehmer

Arbeitgeber investieren in die Gesundheit ihrer Beschäftigten, und die Rentenversicherung bietet dazu ein breites Spektrum an Hilfen: Diese beiden Angebote künftig noch besser und unbürokratisch zusammenzuführen, ist das Ziel der Vereinbarung, die Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg (Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände), Hubert Seiter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg und Brigitte Gross, Leiterin der Reha-Abteilung der DRV Bund, Berlin, am 14.7.2015 unterzeichnet haben.

Rentenversicherung unterstützt bei Rehabilitationsleistungen

Profitieren sollen die Beschäftigten in Baden-Württemberg: Stellt sich beispielsweise im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements heraus, dass ein Mitarbeiter Rehabilitationsleistungen braucht, um wieder fit zu werden, kann sich der Arbeitgeber an den Firmenberater der Rentenversicherung wenden. Die auf den Arbeitgeberservice der DRV spezialisierten Fachleute vermitteln und stellen die richtigen Kontakte her, so dass schnell geholfen werden kann – egal ob der Mitarbeiter bei der DRV Baden-Württemberg oder der DRV Bund rentenversichert ist. Die Rentenversicherung hilft und unterstützt dann individuell, auf die besonderen Bedürfnisse des Einzelfalls abgestimmt. „Mit dieser Zusammenarbeit verhindern wir Reibungsverluste und können schnell reagieren“, unterstreicht Hubert Seiter.

Arbeitgeberverbände unterstützen bei Fragen der betrieblichen Gesundheit

Die Arbeitgeberverbände unterstützen ihre Mitgliedsbetriebe bei Fragen der betrieblichen Gesundheit und wollen dabei verstärkt die Angebote der Rentenversicherung mit einbeziehen. Als Ziel umreißt Peer-Michael Dick: „Wir sorgen für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, halten aber auch Gesundheitsförderung für wichtig und wollen die Beschäftigten zu einem entsprechenden Verhalten befähigen.“ Brigitte Gross verweist auf die vielen möglichen Hilfen, die die Rentenversicherung ihren Versicherten anbiete. Hierzu gehörten Präventionsleistungen oder medizinische Reha-Leistungen genau so wie die Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Job durch passgenaue Angebote der beruflichen Rehabilitation.„Und nicht zuletzt helfen die guten Kontakte der Rentenversicherung vor Ort beispielsweise zu anderen Sozialversicherungsträgern, zu Krankenkassen oder zu Behindertenverbänden, den betroffenen Mitarbeitern schnell eine Perspektive zu vermitteln, wie sie am besten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und damit auch am gesellschaftlichen Leben wieder teilhaben können“, beschreiben Gross und Seiter die umfassenden Hilfsmöglichkeiten der Rentenversicherung.

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Schlagworte zum Thema:  Rente, Gesetzliche Rente, Rentenbeginn, Renteneintritt