Neue Begutachtungssystematik in der Pflege ist wertschätzender
Mit der Pflegereform wird es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie die Ausdifferenzierung von bisher drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade geben. „Gerade mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit erwartet uns ein umfassender Perspektiven- und Paradigmenwechsel“, betont Erik Scherb, Geschäftsführer des MDK Baden-Württemberg.
Neue Pflegebegutachtungsphilosopie durch Blick auf den ganzen Menschen
Durch den ganzheitlichen Blick auf den Menschen wird sich die Pflegebegutachtung durch die Medizinischen Dienste vollständig verändern. So bringt das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“ eine völlig neue Begutachtungsphilosophie mit sich: Statt zu erfassen, wie viele Minuten Pflege der Mensch benötigt, wird künftig ermittelt, was er noch selbstständig kann. Dabei rücken auch Aspekte wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Vordergrund. „Das Instrument berücksichtigt damit insbesondere den Bedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen – was bisher nicht möglich war“, ergänzt Dr. Matthias Mohrmann, leitender Arzt im MDK Baden-Württemberg.
Neues Begutachtungsassessment wird ausführlich getestet
Das NBA wird nun umfassend in der Praxis getestet. In einer Praktikabilitätsstudie führen 86 Gutachter aller Medizinischen Dienste und von Medicproof 1.720 Begutachtungen bei Erwachsenen durch – sowohl nach alten wie nach neuen Regeln. Zudem werden bundesweit insgesamt 300 Kinder begutachtet. In Baden-Württemberg ist diese Überprüfung auf Praktikabilität bereits abgeschlossen. Drei Gutachter des MDK Baden-Württemberg haben hierfür 61 Erwachsene und 24 Kinder begutachtet.
„Die Befragung des Versicherten und seiner Pflegepersonen nach den Vorgaben des NBA gestaltet sich wertschätzender und näher an der Alltagswirklichkeit. Im Verlauf der Begutachtung entspannte sich die Atmosphäre für alle Beteiligten“, berichtet Dr. Waltraud Hannes, Leiterin des Fachbereichs Pflege beim MDK Baden-Württemberg.
Anforderungen und Belastungen pflegebedürftiger Menschen werden betrachtet
Auch die an der Studie beteiligten Gutachter ziehen ein positives Fazit. So wird das Leben des pflegebedürftigen Menschen nicht mehr auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität reduziert. Stattdessen betrachtet man den Umgang mit Anforderungen und Belastungen durch Krankheit und Therapie.
Um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln, können die Gutachter das Alltagsleben und soziale Kontakte angemessen würdigen. Krankheitsbedingte Veränderungen, die bislang meist als erstes angesprochen wurden, sowie Hilfen durch Angehörige und andere Pflegepersonen, werden in zukünftigen Gutachten ebenfalls adäquat berücksichtigt. Auch die Begutachtung von Kindern gestaltet sich wesentlich wertschätzender, da Therapiemaßnahmen, die die Eltern zu Hause durchführen, gewertet werden.
"Besondere Bedarfskonstellationen“ führen automatisch zum höchsten Pflegegrad
In der jetzigen Fassung des NBA sind so genannte „Besondere Bedarfskonstellationen“ definiert, wie beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten mit Selbst- und Fremdgefährdung. Diese führen automatisch zum höchsten Pflegegrad – eine effiziente und fachlich korrekte Lösung, die die Gutachter sehr begrüßen: Bei diesen Menschen steht fraglos fest, dass sie zur Planung und Bewältigung des Alltags rund um die Uhr unterstützt werden müssen.
Bei Pflegegradermittlung wird Ernährung von Kleinkindern berücksichtigt
Ebenfalls positiv sehen die Gutachter des MDK Baden-Württemberg, dass in der Begutachtung von Kindern unter 18 Monaten der Aspekt „Ernährung“ gesondert hervorgehoben wird. „Haben Kleinkinder gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme, bedeutet das immer eine außergewöhnliche Belastung und somit einen höheren Pflegeaufwand für die Eltern“, so Dr. Waltraud Hannes: „Dies wird bei der Ermittlung des Pflegegrades nun auch entsprechend gewürdigt.“
Die Gutachter des MDK Baden-Württemberg tragen mit ihrer Teilnahme an der Studie auch zur Optimierung des NBA bei. Ergebnisse und Erfahrungswerte der Praktikabilitätsstudie fließen nun in die weitere Ausgestaltung des NBA und letztlich in die Definition des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ein.
Ermittlung des Versorgungsaufwands in stationären Pflegeeinrichtungen
In einer Evaluationsstudie soll noch herausgearbeitet werden, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. An der Durchführung nehmen bundesweit insgesamt 2.000 Pflegebedürftige teil. 400 Begutachtungen nach dem NBA übernimmt das Gutachter-Team des MDK Baden-Württemberg. Anfang 2015 sollen dann alle Ergebnisse des Modellprogramms vorliegen. Im Anschluss daran beginnen die gesetzgeberischen Arbeiten sowie die praktische Umsetzung.
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