Regierung legt Details zum Vorsorgefonds vor
Die Bundesregierung will ab kommendem Jahr bis 2033 Milliardensummen in den geplanten Pflege-Vorsorgefonds stecken.
Referentenentwurf zur Pflegereform zeigt Verwendung der Zusatzeinnahmen
Der Referentenentwurf zur Pflegereform aus dem Bundesgesundheitsministerium, der der Nachrichtenagentur dpa in Berlin am Mittwoch vorlag, zeigt zudem, wie die weiteren Zusatzeinnahmen durch die geplante Beitragssatzsteigerungen genau verwendet werden sollen. Mit dem Entwurf erhalten die im Koalitionsvertrag genannten Pflegepläne von Union und SPD konkrete Gestalt.
Finanzierung des Vorsorgefonds durch Anstieg des Pflegebeitragssatzes
Finanziert werden sollen die Pläne mit einem Anstieg des Pflegebeitragssatzes von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) zum 1.1.2015 um 0,3 Punkte. Dies bringt gut 3,6 Milliarden Euro ein. An den Fonds sollen davon die Mittel von 0,1 Punkten fließen. 2015 sind das rund 1,21 Milliarden Euro, bis 2018 dann 1,31 Milliarden Euro im Jahr.
Weitere 0,2 Punkte kommen später für einen neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit hinzu - geplant ist hier die Umstellung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade und damit verbunden eine Besserstellung vieler Demenzkranker.
Der gewählte Ansparzeitraum ergibt sich laut Entwurf daraus, «dass die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 mit 1,24 Millionen bis 1,36 Millionen Menschen deutlich stärker besetzt sind als die davor und danach liegenden Jahrgänge». Im Jahr 2034 erreiche der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, steige damit deutlich an. «Etwa 20 Jahre später ist ein größerer Teil dieses Personenkreises bereits verstorben und die erheblich schwächer besetzten Jahrgänge nach 1967 rücken in das Pflegealter vor.»
Vorsorgefonds soll Beitragssteigerungen vermeiden
Dementsprechend ist laut Entwurf in diesem Zeitraum eine besonders hohe Zahl von Pflegebedürftigen zu versorgen. Um ständige Beitragssteigerungen dann zu vermeiden, sollen die Mittel aus dem Fonds in die Pflegekassen fließen. Ausschließlich für diesen Zweck solle das Geld verwendet werden. Selbst die Bundesbank, die den Fonds verwalten soll, hatte Zweifel angemeldet, dass künftige Regierungen nicht für andere Zwecke auf das Kapital zurückgreifen könnten.
CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte: «Die Pflegeversicherung sorgt ab 2015 als erste Sozialversicherung für die Zukunft.» Der Fonds schütze die Jungen vor zu hohen Beitragssteigerungen und künftige Pflegebedürftige vor Leistungskürzungen. Der Spartopf war von der Union gegen den Willen der SPD durchgesetzt worden. Sie wollte das Geld lieber in Pflege heute investieren.
Weitere Inhalte der Pflegereform
Der Entwurf regelt zudem die geplante generelle Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung, also deren Erhöhung um vier Prozent 2015, sowie die Ausweitung von Betreuung und anderen Ansprüchen. Allein für die Preis-Anpassung sind laut dem Entwurf 880 Millionen Euro eingeplant. Für die vollstationäre Pflege in Stufe I zum Beispiel steigt der Betrag von 1023 auf rund 1064 Euro. Für zusätzliche Betreuung in Pflegeheimen werden jährlichen rund 510 Millionen Euro mehr veranschlagt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte im Bundestag an: «Wir werden alle Kraft darauf lenken, dass die Pflege des einzelnen Menschen wieder mehr im Vordergrund steht.» In einem weiteren Schritt sollten die Pflegeberufe attraktiver gemacht werden.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.390
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
2.788
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.996
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
1.928
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.909
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
1.799
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.650
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.306
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.090
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.071
-
Krankenkasse muss Ausbildungskosten für Therapiehund nicht übernehmen
20.11.2024
-
Patientenversorgung trotz Leistungsverbot gesichert
14.11.2024
-
Klinik-Atlas aktualisiert und erweitert
13.11.2024
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
08.11.2024
-
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
07.11.2024
-
Aufstiegs-BAföG als Fördermöglichkeit für berufliche Weiterqualifizierung
06.11.2024
-
Steigende Durchschnittslöhne in der Pflege
04.11.2024
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024