Zuzahlungen für stationäre Pflege steigen weiter
Mit Stand vom 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2.871 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig. Das sind 211 Euro mehr als Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Die Belastungen wachsen damit trotz inzwischen erhöhter Entlastungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten.
Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim legte die Zuzahlung im Schnitt auf 1.865 Euro je Monat zu. Das sind 91 Euro mehr als zum 1.7.2023, wie die der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Daten zeigen.
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil dieser Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu.
Erstmals wurden in die Auswertung zum 1. Juli auch Ausbildungskosten einbezogen, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde aber auch in die Vergleichswerte vom 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung hieß.
Zuschläge sollen Kosten dämpfen
Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den dennoch wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
Den Anstieg der Zuzahlungen konnten die Zuschläge aber nicht voll auffangen, wie die Daten zeigen. Zum Stichtag 1. Juli waren für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt nun monatlich 1.426 Euro fällig - vor einem Jahr waren es mit dem damals noch niedrigeren Entlastungszuschlag 1.295 Euro gewesen. Teurer wurden der Auswertung zufolge auch Unterkunft und Verpflegung in den Heimen. Zum 1. Juli mussten Bewohnerinnen und Bewohner im Schnitt 955 Euro im Monat dafür bezahlen, nachdem es Mitte 2023 noch 888 Euro gewesen waren.
Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte mit Blick auf die weiter steigende Eigenbeteiligung: «Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren.» Die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder - wie eigentlich vorgesehen - würde Heimbewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Auch sei es Aufgabe des Staates, Ausbildungskosten zu übernehmen. Dies müsse im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Pflegereform gelöst werden.
Das Ministerium will im Herbst ein Konzept für die Reform vorlegen. Es soll um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, ein stärkeres Vermeiden von Pflegebedürftigkeit und das Schließen einer Finanzlücke gehen - denn die Pflegeversicherung erwartet für 2024 und 2025 rote Zahlen. Eine erste Reform brachte neben der höheren Entlastungszuschläge für Heimplätze auch eine Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023.
Unterschiede in den Bundesländern
Insgesamt gibt es bei den Zuzahlungen weiter regionale Unterschiede. Im Schnitt am teuersten ist derzeit ein Heimplatz im ersten Aufenthaltsjahr nun in Nordrhein-Westfalen mit 3.200 Euro pro Monat und in Baden-Württemberg mit 3.180 Euro. Am niedrigsten ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt mit 2.373 Euro.
Ausgewertet wurden nach Angaben des Ersatzkassenverbands Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Zum Verband gehören unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.026
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.126
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.820
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.615
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.545
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.497
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.314
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.146
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.062
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.018
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024