Der Vormund hat neben der Personen- und Vermögenssorge die Pflicht zum persönlichen Kontakt mit dem Mündel und soll das Kind in der Regel einmal im Monat in seiner gewöhnlichen Umgebung aufsuchen.[1]

Zudem muss der Vormund die Pflege und Erziehung des Kindes fördern und gewährleisten.[2] Das Jugendamt kann diese Aufgaben nicht den Pflegeeltern übertragen, bei denen sich das Kind tatsächlich aufhält.[3]

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