Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden von Amts wegen erbracht.[1] Dazu melden der Arbeitgeber sowie der behandelnde Arzt des Unfallverletzten dem Unfallversicherungsträger unverzüglich den Arbeitsunfall.

Auch die Leistungen der Unfallverhütung in den Betrieben werden ohne Antrag des Arbeitgebers erbracht. Gleichwohl ist es zulässig, dass Versicherte und Arbeitgeber selbst Anträge auf Sozialleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stellen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge