In den 5 neuen Bundesländern, d. h. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie im Land Berlin wurden Rehabilitierungsbehörden eingerichtet. Diese treffen die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der Verfolgten und erteilen eine Rehabilitierungsbescheinigung nach §§ 17, 18 und 22 BerRehaG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge