Mit Blick auf die Zielgruppe gelten für den Zuschuss zur Teilhabe am Arbeitsmarkt deutlich höhere Förderkonditionen im Vergleich zum o. a. Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose.

Ein Zuschuss kann bis zu einer Dauer von 5 Jahren gezahlt werden. Die Höhe beträgt

  • in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 %,
  • im 3. Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 %,
  • im 4. Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 % und
  • im 5. Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 %

des Mindestlohns oder bei tarifgebundenen oder tariforientierten Arbeitgebern des entsprechenden (höheren) berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.[1]

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