Coaching für den beruflichen Wiedereinstieg
Die Förderprogramme "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (EvL; §16e SGB II) sowie "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (TaAM; §16i SGB II) sind im Teilhabechancengesetz geregelt. Sie beinhalten Lohnkostenzuschüsse und eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung in Form eines Coachings. Das Coaching ist grundsätzlich verpflichtend für alle, die an der Förderung teilnehmen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten zu stärken. Diese Förderung wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt. Zwischen Mai 2020 und März 2021 hat das IAB die Geförderten zum Erfolg des Coachings befragt.
Coachingfokus: Umgang mit Behörden oder Problemen im Betrieb
Die Mehrheit der Geförderten, über 80 Prozent, hat bereits ein Coaching erhalten. Rund zwei Fünftel von ihnen wurde von Mitarbeitenden des Jobcenters gecoacht, etwa drei Fünftel von externen Coaches. Auf die Frage, in welchem Bereich der Coach Unterstützung bietet oder geboten hat, antwortete im Durchschnitt rund die Hälfte der Geförderten: im Umgang mit Behörden, bei Problemen im Betrieb und bei persönlichen Problemen. Etwa 40 Prozent ließen sich auch im Bereich "Gesundheit" coachen, genauso bei der Organisation des Arbeitsalltags. Weitere Coachingthemen waren der Umgang mit der Covid-19-Krise sowie die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen.
Geförderte, denen ein Betreuungsbereich im Coachingkatalog nicht angeboten wurde, gaben zu über einem Drittel an (37 Prozent), dass sie sich weitere Unterstützung gewünscht hätten. Auch hier erschien einem Fünftel der Befragten das Coaching bei Problemen im Betrieb erforderlich, gefolgt von den Arbeitsbedingungen/der Organisation des Arbeitsalltags und dem Umgang mit Behörden.
Coaching für Langzeitarbeitslose: Mehrheit ist zufrieden
Die klare Mehrheit der Geförderten bewertet die Zusammenarbeit mit ihrem Coach positiv. Etwa 90 Prozent stimmten den Aussagen "Der Job-Coach war für Sie jederzeit ansprechbar" und "Sie vertrauten dem Job-Coach" eher oder sogar voll und ganz zu. Unangenehm war es nur einer Minderheit. "Überrascht hat mich die hohe Zufriedenheit der Geförderten mit dem Coaching. Auf einer Skala von 0 bis 10 haben die Befragten mit einem Wert von durchschnittlich 8 dem Coaching insgesamt eine sehr gute Note erteilt", meint Mit-Autorin Cordula Zabel. Allerdings konnte nur eine knappe Mehrheit eher oder voll und ganz bestätigen, dass das Coaching die persönliche Situation verbessert hat.
Dabei scheint es aber auch Unterschiede zu geben, je nachdem welche Coaches die Geförderten hatten. Zumindest unter den TaAM-Geförderten ist die Zahl derer, die voll und ganz der Meinung sind, ihre persönliche Situation habe sich verbessert, höher, wenn sie von einem Coach aus dem Jobcenter begleitet wurden, als von einem externen Coach (40 zu 29 Prozent). "Allerdings wünschten sich Befragte mit einer Coachin oder einem Coach aus dem Jobcenter öfter zusätzliche Beratungsinhalte und ein umfangreicheres Coaching als bei einer externen Coachin oder einem externen Coach", fügt Mit-Autorin Zein Kasrin hinzu.
Vorzeitiges Förderende: Probleme am Arbeitsplatz und Gesundheit sind häufigste Gründe
Im Durchschnitt der beiden Fördergruppen berichteten 15 Prozent, dass sie ihre Förderung vorzeitig beendet haben. Etwas mehr als 50 Prozent von ihnen gaben an, dass Arbeitsbedingungen Grund für ihr frühzeitiges Ausscheiden aus der geförderten Beschäftigung seien. Bei TaAm-Geförderten nannte die Mehrheit auch Arbeitsplatzkonflikte (54,6 Prozent), bei den EvL-Geförderten waren das weniger (36 Prozent). Auch Gesundheitsprobleme führten zum vorzeitigen Abbruch (TaAM-Geförderte 54,8 Prozent vs. EvL-Geförderte 40,4 Prozent). Unter der 20 Prozentmarke nannten die ehemaligen Geförderten familiäre Gründe oder eine andere Stelle.
Die Umfrageergebnisse stammen aus der IAB-Panelbefragung "Lebensqualität und Teilhabe", für die 5.444 Geförderte der beiden 2019 neu eingeführten Förderinstrumente "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" befragt wurden. Davon erhielten 61 Prozent eine TaAM-Förderung, 39 die EvL-Förderung. Es sollen weitere Befragungen folgen.
Nähere Informationen finden Sie im IAB-Kurzbericht 23/2022.
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