Kurzbeschreibung
Der "Einheitliche Bewertungsmaßstab" (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Der bundesweit geltende EBM wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt.
Allgemeine Informationen
Der "Einheitliche Bewertungsmaßstab" (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Der bundesweit geltende EBM wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt.
Der EBM definiert den Inhalt der abrechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen gegliedert in
- hausärztliche,
- fachärztliche und
- gemeinsam abrechnungsfähige Leistungen, einschließlich der Sachkosten.
Zudem wird im EBM der Wert einer definierten Leistung jeweils über eine bestimmte Anzahl von Punkten ausgedrückt.
Die Datenbank mit komfortabler Recherchemöglichkeit zur Ermittlung einzelner Gebührenpunkte und Preise in Euro stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter www.kbv.de im Internet zur Verfügung.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
2024
3. Quartal
2. Quartal
1. Quartal
2023
4. Quartal (ab 18.12.2023)
4. Quartal (7.12.2023 bis 17.12.2023)
4. Quartal (bis 6.12.2023)
3. Quartal 2023
2. Quartal (gültig ab 8.4.2023)
2. Quartal 2023 (bis 7.4.2023)
1. Quartal 2023
2022
4. Quartal 2022 (ab 1.12.2022)
4. Quartal 2022 (bis 30.11.2022)
3. Quartal 2022
2. Quartal 2022
1. Quartal 2022
[Ohne Titel]
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