Der "Einheitliche Bewertungsmaßstab" (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Der bundesweit geltende EBM wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt.

Der EBM definiert den Inhalt der abrechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen gegliedert in

  • hausärztliche,
  • fachärztliche und
  • gemeinsam abrechnungsfähige Leistungen, einschließlich der Sachkosten.

Zudem wird im EBM der Wert einer definierten Leistung jeweils über eine bestimmte Anzahl von Punkten ausgedrückt.

Hinweis

Die Datenbank mit komfortabler Recherchemöglichkeit zur Ermittlung einzelner Gebührenpunkte und Preise in Euro stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter www.kbv.de im Internet zur Verfügung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


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