Die kombinierten Behandlungsmaßnahmen sind gemäß Verordnung des Arztes und je nach Indikationen und/oder Leistungszustand des Versicherten in möglichst engen Zeitabständen durchzuführen. Grundsätzlich sollte dies täglich ggf. auch mehrfach und an Samstagen geschehen. Sie sollen 120 Minuten pro Tag nicht unterschreiten.

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