Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor allem dafür gedacht ist, ihre Zahlungsfähigkeit bei ungünstiger Arbeitsmarktlage sicherzustellen.[5]

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