Die Finanzierung erfolgt in der Rentenversicherung durch

  • Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Dritter (z. B. Sozialleistungsträger),
  • Zuschüsse des Bundes (insbesondere allgemeiner Bundeszuschuss, zusätzlicher Bundeszuschuss und Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss[1]).

    Der jährlich zu erbringende zusätzliche Bundeszuschuss dient der pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen.

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