Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Das Beitrittsrecht besteht allerdings nur bei

  • Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen,
  • fehlender Hilfebedürftigkeit und
  • Antragstellung innerhalb einer 6-monatigen Frist.

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