Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Das Beitrittsrecht besteht allerdings nur bei
- Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen,
- fehlender Hilfebedürftigkeit und
- Antragstellung innerhalb einer 6-monatigen Frist.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen