Begriff

Für die Beitragseinstufung der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Selbstständigen ist eine Regeleinstufung vorgesehen, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern freiwillig krankenversicherte Selbstständige nur über geringere Einkünfte verfügen, ist eine einkommensbezogene Einstufung möglich. Allerdings ist die allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte selbstständig Tätige sind in § 240 Abs. 4 SGB V definiert. Der GKV-Spitzenverband hat die Anwendung des § 240 SGB V in den "Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" konkretisiert.

Auch die Rechtsprechung hat sich in vielfältiger Weise mit den für selbstständig Tätige zu beachtenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen befasst. Hier ist insbesondere auf folgende Urteile zu verweisen: BVerfG, Urteil v. 22.5.2001, 1 BvL 4/96; BSG, Urteil v. 26.9.1996, 12 RK 18/95; BSG, Urteil v. 26.9.1996, 12 RK 46/95; BSG, Urteil v. 26.9.1996, 12 RK 13/96; BSG, Urteil v. 3.9.1998, B 12 KR 23/97 R.

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