Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]:

  • 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung;
  • 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung;
  • 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Geschenke.

Sofern nicht eine andere Zuordnung nachgewiesen wird, ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen für Geschenke je zur Hälfte auf Geschäftsfreunde und auf eigene Arbeitnehmer entfallen.

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