Rz. 25

Gemäß Abs. 5 werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf auf der Grundlage der aktuellen EVS neu festgesetzt. Die bisherigen Bekanntmachungen beruhen auf der EVS 2018. Die EVS wird bisher alle 5 Jahre erhoben. Die Ergebnisse einer EVS 2023 liegen bisher (Stand 17.11.2023) nicht vor.

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