Rz. 16

Satz 2 ordnet an, dass die soziale Gruppenarbeit auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern soll. Die erzieherisch gestaltete Gruppenarbeit muss daher auf einem gruppenpädagogischen Konzept beruhen (Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 29 SGB VIII, Rz. 7). Das gruppenpädagogische Konzept wird durch verschiedene Erkenntnisse der Sozialwissenschaften und der Systematisierung reflektierter Erfahrungen innerhalb des sozialpädagogischen Handels begründet. Als Material kann besonders die Kleingruppenforschung und verschiedene didaktische Theorieentwürfe in der Pädagogik genutzt werden (zu den Ansätzen eines solchen gruppenpädagogischen Konzepts vgl. auch Rz. 11 ff. zur Methodik).

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