Rz. 7

Die Regelung des § 86d löst nach § 89c Abs. 1 Satz 2 bzw. § 89c Abs. 3 eine Kostenerstattungspflicht aus, wobei die sog. Bagatellgrenze des § 89f Abs. 2, nach der eine Erstattung von Aufwendungen unter 1.000,00 EUR im Regelfall ausgeschlossen ist, in diesen Fällen nicht gilt (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu § 89f Abs. 2).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?