(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. |
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1
|
2. |
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2 Cannabis in militärischen Bereichen anbaut, |
3. |
entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt, |
4. |
entgegen § 5 Absatz 1, 2 Satz 1[1] [Bis 25.06.2024: 2] oder Absatz 3 Cannabis konsumiert, |
5. |
entgegen § 6 für Cannabis oder für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, |
6. |
entgegen § 10[2] [Bis 25.06.2024: § 10 Absatz 1] oder § 22 Absatz 1 Satz 1 Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht oder nicht richtig vor dort genanntem Zugriff schützt, |
7. |
[3]entgegen § 11 Absatz 6 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich macht, |
8. |
[4]einer vollziehbaren Auflage nach § 13 Absatz 4 zuwiderhandelt, |
9. |
[5]entgegen § 16 Absatz 2 Satz 2 Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen ist, |
10. |
[6]entgegen § 16 Absatz 3 Satz 1 jemanden in eine Anbauvereinigung aufnimmt, |
11. |
[7]entgegen § 16 Absatz 3 Satz 2 die Selbstauskunft nicht aufbewahrt, |
12. |
[8]entgegen § 17 Absatz 1 Satz 2 geringfügig Beschäftigten unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbundene Tätigkeiten überträgt, |
13. |
[9]entgegen § 17 Absatz 1 Satz 3 sonstige entgeltlich Beschäftigte oder Nichtmitglieder mit Tätigkeiten beauftragt, die unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind, |
13a. |
[10]entgegen § 17 Absatz 1 Satz 4 ein Nichtmitglied beauftragt, |
14. |
[11]einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, |
15. |
[12]entgegen § 18 Absatz 3 nicht weitergabefähiges Cannabis oder nicht weitergabefähiges Vermehrungsmaterial nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vernichtet, |
16. |
[13]entgegen § 19 Absatz 2 Satz 2 oder § 20 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Kontrolle des Alters erfolgt, |
17. |
[14]entgegen § 19 Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Kontrolle der Mitgliedschaft erfolgt, |
18. |
[15]entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2 Cannabis versendet oder liefert, |
19. |
[16]entgegen § 20 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Kontrolle des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts erfolgt, |
20. |
[17]entgegen § 20 Absatz 3 Samen oder Stecklinge weitergibt, |
21. |
[18]entgegen § 20 Absatz 5 Stecklinge versendet oder liefert, |
22. |
[19]entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 Cannabis weitergibt, |
23. |
[20]entgegen § 21 Absatz 1 Satz 2 Tabak, Nikotin, Lebensmittel, Futtermittel oder sonstige Zusätze weitergibt, |
24. |
[21]entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1 Cannabis oder Vermehrungsmaterial weitergibt, |
25. |
[22]entgegen § 21 Absatz 2 Satz 2 einen Informationszettel nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aushändigt, |
26. |
[23]entgegen § 21 Absatz 2 Satz 3 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, |
27. |
[24]entgegen § 21 Absatz 3 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, |
28. |
[25]entgegen § 22 Absatz 1 Satz 2 ein befriedetes Besitztum nicht, nicht richtig oder nicht vollständig sichert, |
29. |
[26]entgegen § 22 Absatz 2 Cannabis oder Vermehrungsmaterial lagert oder verbringt, |
30. |
[27]entgegen § 22 Absatz 3 Nummer 3 einen Transport nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt, |
31. |
[28]entgegen § 23 Absatz 1 Zutritt gewährt, |
32. |
[29]entgegen § 23 Absatz 2 Satz 1 das befriedete Besitztum von Anbauvereinigungen nach außen erkennbar macht, |
33. |
[30]entgegen § 23 Absatz 3 Anbauflächen oder außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gegen eine Einsicht von außen schützt, |
34. |
[31]entgegen § 26 Absatz 5 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, |
35. |
[32]entgegen § 29 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet, |
36. |
[33]entgegen § 29 Absatz 2 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder |
37. |
[34]entgegen § 32 Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. |
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6, 8 bis 10, 12, 13, 13a,[35] 15, 16, 18, 20 bis 24, 28, 29 und 31 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit ...
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen