Leistungen zur ambulanten Rehabilitation sollen für längstens 20 Behandlungstage erbracht werden.[1]

Die Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen eine kürzere oder längere Behandlungsdauer festlegen. Eine Maßnahme kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden. Davon kann aus medizinischen Gründen abgewichen werden.

 
Hinweis

Regeldauer

Der GKV-Spitzenverband kann in Leitlinien Indikationen für eine ambulante oder stationäre Rehabilitation festlegen und ihnen eine verbindliche Regeldauer zuordnen. Die Leitlinien sind bisher nicht veröffentlicht worden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?