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Lohnsteuererhebung und Sozialversicherungsbeiträge: Grun ... / 4 Faktoren der Beitragsberechnung

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Die Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist von 3 Faktoren abhängig:

  • dem Beitragssatz
  • dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt[1] und
  • der Beitragszeit.

Die Beitragssätze in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden festgesetzt.

[1]

S. Entgelt.

4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung

4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen

  • dem allgemeinen Beitragssatz, der grundsätzlich für alle Versicherten gilt, und
  • dem ermäßigten Beitragssatz, der ausschließlich für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld anzuwenden ist.

Der Beitrag wird in der Regel von Arbeitnehmer[1] und Arbeitgeber[2] jeweils zur Hälfte getragen.

[1]

S. Arbeitnehmeranteil.

[2]

S. Arbeitgeberanteil.

4.1.2 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz gesondert zu berechnen und im Beitragsnachweis gesondert auszuweisen sind. Die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

4.2 Beitragssatz zur Pflegeversicherung

4.2.1 Höhe

Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen. Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versicherten zu übernehmen. Arbeitnehmer mit 2 oder mehr Kindern erhalten einen Beitragsabschlag, sofern diese das 25. Lebensjahr noch ...

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