Entscheidungsstichwort (Thema)
Künstlersozialversicherung. Künstlersozialabgabepflicht. Honorar für Mitwirkung als Akteur (hier: Profi-Tänzer bzw Profi-Eiskunstläufer) in Fernsehproduktion des Factual Entertainment (hier: "Let's dance" und "Dancing on Ice"). künstlerische Leistung
Orientierungssatz
Die Mitwirkung von Profi-Tänzern bzw Profi-Eiskunstläufern in Fernsehproduktionen des Factual Entertainment (hier: "Let's dance" und "Dancing on Ice") ist nicht als künstlerische Leistung zu bewerten und die in diesem Zusammenhang gezahlten Honorare unterliegen somit nicht der Künstlersozialabgabepflicht.
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.12.2014 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 10.8.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.04.2012 verpflichtet, die Bescheide vom 11.4.2008 und 9.4.2009 insoweit zurückzunehmen, als sie darin für die Jahre 2006-2007 Künstlersozialabgabe für die an Profi-Tänzer bzw. Profi-Eiskunstläufer der Formate "Let’s Dance" und "Dancing on Ice" gezahlten Honorare in Höhe von 22.225,50 Euro festgesetzt hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Sie trägt die Kosten des Klageverfahrens zu 1/7.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 22.225,50 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), ob die Klägerin für die Jahre 2006-2007 für das Fernsehformat "Let’s Dance" hinsichtlich der für die professionellen Tänzer gezahlten Honorare i.H.v. 14.910,50 Euro und für das Format "Dancing on Ice" hinsichtlich der an professionelle Eiskunstläufer gezahlten Honorare i.H.v. 7.315,00 Euro der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt.
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der H. Produktion für Film und Fernsehen GmbH. Diese produzierte 2006 und 2007 jeweils eine Staffel vom "Let’s Dance". In 2006 wurde einmalig die Variante "Dancing on Ice" produziert. Bei beiden Formaten handelte es sich um eine wöchentliche Live-Sendung.
Anhand der Anlage 2 des Kandidatenvertrags, des sog. "Regelwerks und Konzepts" (Stand: 1.2.2006), des Teilnehmervertrags (Stand 1.2.2006 und 10.8.2006) und des Inhalts der von der Klägerin zur Verfügung gestellten DVDs ist die Sendung "Let’s Dance" wie folgt konzipiert:
Acht bzw. zehn Tanzpaare, die jeweils aus einem Prominenten (z.B. die Staffelgewinner X. D., T. T1.) und einem erfolgreichen Profi-Turniertänzer der Bereiche Standard- und Lateinamerikanische Tänze (z.B. Staffelgewinner J. F. und D. Q.) bestehen, treten in einen Tanzwettbewerb. Dieser wurde in den ersten beiden Staffeln durch Nazan Eckes und Hape Kerkeling moderiert. In jeder Sendung führen die Paare jeweils im Wechsel entweder einen neuen (ab der 4.Sendung noch einen zusätzlichen) Standardtanz (Tango, Quick-Step, Langsamer Walzer, Wiener Walzer, Foxtrott) oder lateinamerikanischen Tanz (Cha-Cha-Cha, Rumba, Jive, Paso doble, Samba) 90 Sekunden in entsprechender Kostümierung vor. Während des Tanzes wird entweder das Paar oder der prominente Tanzpartner in Nahaufnahme gezeigt. In jeder Show tanzt eine Hälfte der Paare einen Standardtanz, die andere Hälfte einen lateinamerikanischen Tanz. Die Zusammenstellung der Paare und die Auswahl der Tänze und der Musiktitel für die jeweilige Sendung erfolgt durch die Redaktion. Nach den "Allgemeinen Spielregeln für Profi-Tänzer" entwickelt dieser die Choreografie und das Trainingskonzept in freier künstlerischer Tätigkeit. Die Musik wird live von der Pepe Lienhard Band gespielt. Zu Beginn der Sendung treten alle Paare in ihren Kostümen auf das Parkett. Die Moderatoren und die Prominenten werden vorgestellt. Vor dem Aufritt des einzelnen Paares werden Ausschnitte des Trainings sowie kleine Interviews mit den beiden Tanzpartnern eingespielt, in denen das Paar über seine Erfahrungen ("Füße tun weh") und Erwartungen ("Ich will gewinnen") berichtet. Dabei stellt sich der Profi-Tänzer, bei dem nur dessen beruflicher Status eingeblendet wird (z.B. "Dreimal Deutscher Meister") kurz vor und beschreibt seinen Tanzstil (z.B. "Ich bin eine feurige Tänzerin", "Ich habe einen männlichen Tanzstil"). Diese Sequenz dauert ca. 21 Sekunden; beim Prominenten 43 Sekunden. Am Ende jeder Darbietung bewerten die Jurymitglieder, die aus zumeist aus Profi-Tänzern oder Wertungsrichtern (in der ersten und zweiten Staffel: Joachim Llambi, Michael Hall, Markus Schöffl und Katharina Witt bzw. Dieter Bohlen) bestehen, den in der Sendung vorgeführten Tanz in Anwesenheit des Paares durch mündliche Kommentare. Danach geht das Paar hinter die Bühne und wird von der Moderation nach ihren Eindrücken befragt. Erst dann gibt jedes Jurymitglied mittels eines Paddels eine Wertung zwischen 1 und 10 für das Paar ab (maximal 40 Punkte). Die Bewertung orientiert sich nach der für den Turniertanzsport geltenden Turnier- und Sportverordnung des Deutsch...