Ein MVZ kann sich um die Zulassung bewerben. Die Zulassung erfolgt dann für den Ort der Niederlassung (Vertragsarztsitz).
Sie bewirkt, dass
- die in dem MVZ angestellten Ärzte Mitglieder der für den Vertragsarztsitz des Versorgungszentrums zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden und
- das MVZ zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen