Ein MVZ kann sich um die Zulassung bewerben. Die Zulassung erfolgt dann für den Ort der Niederlassung (Vertragsarztsitz).

Sie bewirkt, dass

  • die in dem MVZ angestellten Ärzte Mitglieder der für den Vertragsarztsitz des Versorgungszentrums zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden und
  • das MVZ zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist.

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