Der MD berät die gesetzlichen Krankenkassen in Fragen der Grundsatzversorgung sowie beim Gestalten von Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören z. B. die

  • Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung,
  • Krankenhausplanung,
  • Weiterentwicklung von Vergütungssystemen,
  • Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Der MD unterstützt außerdem die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenhäusern, Ärzten und anderen Leistungserbringern.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge