Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ist unverzüglich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu stellen. Mit dem Attest bestätigt der behandelnde Arzt, dass voraussichtlich die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit vorliegen. Es ist also nicht erforderlich, dass ein Pflegeantrag gestellt oder Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde.

Die Kosten für das ärztliche Attest trägt der Antragsteller.

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