Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V

zwischen

dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R) Berlin

und

dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK, Bochum;

dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V., Köln;

dem VDB-Physiotherapieverband e.V., Berlin;

Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die Physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V., Hamburg

über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapietherapie und deren Vergütung

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