Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V
zwischen
dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R) Berlin
und
dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK, Bochum;
dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V., Köln;
dem VDB-Physiotherapieverband e.V., Berlin;
Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die Physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V., Hamburg
über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapietherapie und deren Vergütung
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