Die Probebeschäftigung ist ein Instrument der Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Danach können Arbeitgebern die Kosten für eine Beschäftigung bis zu 3 Monaten erstattet werden.
Sozialversicherung: Die Probebeschäftigung ist in § 46 SGB III geregelt.
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