Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist vor dem Beginn bei der Krankenkasse zu beantragen. Vor dem ersten Antrag sind bis zu 5, bei der analytischen Psychotherapie bis zu 8 probatorische Sitzungen möglich.

Um die Leistungsvoraussetzungen zu prüfen sind in folgenden Fällen Gutachten einzuholen:

  • Kurzzeittherapie, sofern der Therapeut nicht von der Pflicht zur Erstbegutachtung der Kurzzeittherapie befreit ist,
  • Kurzzeittherapie, wenn sie nach einer bereits abgeschlossenen ambulanten Therapie innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren erneut beantragt wird,
  • Überführung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie,
  • Langzeittherapie,
  • Fortsetzung einer Langzeittherapie.

Der Patient erhält im Verfahren eine Chiffre-Nummer, um seine Anonymität zu wahren. Wird die Krankenkasse während der Therapie gewechselt, übernimmt die neu zuständige Krankenkasse die weiteren Behandlungen. Ein erneutes Gutachten ist dafür nicht erforderlich.

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