Die Unterscheidung der Beitragszeiten hat ausschließlich für die Rentenberechnung – genauer für die Bewertung von beitragsfreien Zeiten – Bedeutung. Sie hat Bedeutung in
Zeiten mit vollwertigen Beiträgen
= Kalendermonate, die ausschließlich mit Beiträgen belegt sind, und
= Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind.
Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen