Rz. 30
Nr. 4 verlangt von dem Träger, der die Zulassung u. a. zur Förderung der beruflichen Weiterbildung begehrt, die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems. Die Träger sind verpflichtet, ein System zur Sicherung der Qualität anzuwenden, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Die Regelung des § 2 Abs. 4 AZAV übernimmt im Wesentlichen die früher in der AZWV geregelten Voraussetzungen. Der Träger muss der fachkundigen Stelle eine Dokumentation vorlegen, aus der die Implementation eines Systems zur Sicherung der Qualität nachvollziehbar hervorgeht. Dieses war schon in der AZWV als ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung beschrieben, das dokumentiert, angewendet und in seiner Wirksamkeit ständig verbessert wird.
Rz. 31
Die AZWV forderte zur Darlegung der Voraussetzungen der Nr. 4 eine Dokumentation zu einem kundenorientierten Leitbild, der Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, der Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden einschließlich der Methoden der Bewertung des Eingliederungserfolgs, der Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse, einer regelmäßigen Evaluierung der angebotenen Maßnahmen mittels anerkannter Methoden, der Unternehmensführung und -organisation, der Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung und den Zielvereinbarungen, der Messung des Grads der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage erhobener Kennzahlen oder Indikatoren. Relevant sind allgemein anerkannte, standardisierte Methoden (z. B. DIN – Zertifizierungen, das EFQM (European Foundation for Quality Management), TQM u. a. (vgl. z. B. DIN EN 9000, 9100 über Grundlagen und Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme).
Rz. 32
Ein Qualitätsmanagement bezweckt die Sicherung einer einmal erworbenen Maßnahmequalität durch systematische Überprüfung, idealerweise durch Messung anhand von Kennzahlen, im Übrigen durch geeignete Verfahren, die die relevanten Indizien vollständig erfassen und in richtiger Reihenfolge zuverlässig bewerten. Dabei nimmt der Kunde eine zentrale Rolle ein. Darüber hinaus löst ein zukunftsorientiertes Qualitätsmanagement einen Wettbewerb aus, der durch Benchmarks einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auslöst. Das Qualitätsmanagement muss durch die Unternehmensleitung vollständig gedeckt werden und einen festen Platz in der Unternehmensphilosophie haben. Darauf zielen Angaben zur Unternehmensorganisation und Unternehmensführung, zu den Unternehmenszielen und der Führung nach der Lehre des Management by Objectives nach der AZAV. Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 liegt nach der AZAV vor, wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird.
Damit die fachkundige Stelle das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen kann, stellt der Träger insbesondere eine Dokumentation zur Verfügung (§ 2 Abs. 4 Satz 2 AZAV):
- zu einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild,
- zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Verantwortlichkeit der Leitung, der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens,
- zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte,
- zu Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren,
- zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen,
- zu den Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse der Teilnehmenden,
- zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse,
- zur Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständigen Weiterentwicklung und
- zu einem systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich der Berücksichtigung regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden.
Aus der Dokumentation soll die Gewährleistung der Sicherung und Steigerung der Qualität abgeleitet werden können. Eine bereits vorliegende Zertifizierung kann berücksichtigt werden.