Das Kurzarbeitergeld beträgt
1. |
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent, |
2. |
für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozent |
der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.
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