Der Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent[2] [Für 2021: 0,12 Prozent; Bis 31.12.2020: 0,15 Prozent].

[1] § 360 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vom 05.12.2012. Anzuwenden ab 01.01.2013.
[2] Geändert durch Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz - BeschSiG) vom 03.12.2020. Anzuwenden ab 01.01.2022.

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