Sämtliche Vermögensbeteiligungen sind von der Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ausgeschlossen.[1] Steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen sind danach individuell zu besteuern. Hierbei kann es sich z. B. handeln um

  • den geldwerten Vorteil, der den steuerfreien Höchstbetrag von 2.000 EUR jährlich übersteigt, oder
  • Fälle, in denen die Steuerfreistellung bereits dem Grunde nach nicht greift, z. B. Vermögensbeteiligungen an fremden Unternehmen.

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