Was ist bei der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG zu beachten?


Entgelt-Quiz: Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen - zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. Im zehnten und letzten Teil geht es um die Pauschalierungsmöglichkeiten des § 37b EStG.

Für die letzte Ausgabe unseres Quiz widmen wir uns auf Ihren zahlreichen Wunsch der übergreifenden Thematik der Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung betreffend Sachverhalten, die im Lohn zu versteuern sind.

Quizfragen Teil 10: Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG


Aufgabe 1:

Sie schenken Ihren Mitarbeitenden zum zehn- , 25- und 40-jährigen Firmenjubiläum eine goldene Uhr im Wert von 600,- Euro. Muss diese versteuert werden?

Ja
Nein


Aufgabe 2:

Für Ihre Kunden versenden Sie zu Weihnachten jeweils eine Schachtel Pralinen im Wert von 25,- Euro. Müssen diese versteuert werden?

Ja
Nein


Aufgabe 3:

Sie nehmen das Osterfest zum Anlass, Ihren Kunden jeweils ein Osterkörbchen im Wert von 5,- Euro zu überreichen. Muss hier eine Versteuerung ausgeführt werden?

Ja
Nein


Aufgabe 4:

Sie möchten Ihren Kunden eine besondere Gefälligkeit erweisen: Daher erhalten diese zu runden Geburtstagen von Ihnen jeweils eine Flasche Wein und einen Büchergutschein im Wert von 50,- Euro. Entsteht daraus ein geldwerter Vorteil?

Ja
Nein


Aufgabe 5:

Ihre Führungskräfte haben die Möglichkeit, mit ihren Mitarbeitenden individuell im Rahmen der Mitarbeitergespräche ein gemeinsames Essen einzunehmen. Hierfür wird ein Betrag von 80,- Euro  seitens des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Ist auf dieser Grundlage ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

Ja
Nein


Aufgabe 6:

Ihre Führungskräfte bestellen für ihre Mitarbeitenden im Rahmen eines Sonderprojektes abends Pizza, um den Sonderauftrag fertigzustellen. Die Rechnung für die zwölf Mitarbeitenden beläuft sich auf 150,- Euro. Ist hier ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

Ja
Nein


Aufgabe 7:

Ein Vorgesetzter überreicht seinem Mitarbeiter ein Geldgeschenk von 200 Euro und einen Büchergutschein im Wert von 25 Euro. In welcher Höhe ist hier ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

60 Euro
7,50 Euro
8,29 Euro
abhängig von der Steuerklasse


Lösungen Teil 10


Aufgabe 1:

Sie schenken Ihren Mitarbeitenden zum zehn- , 25- und 40-jährigen Firmenjubiläum eine goldene Uhr im Wert von 600,- Euro. Muss diese versteuert werden?

X Ja
Nein


Aufgabe 2:

Für Ihre Kunden versenden Sie zu Weihnachten jeweils eine Schachtel Pralinen im Wert von 25,- Euro. Müssen diese versteuert werden?

X Ja
Nein


Aufgabe 3:

Sie nehmen das Osterfest zum Anlass, Ihren Kunden jeweils ein Osterkörbchen im Wert von 5,- Euro zu überreichen. Muss hier eine Versteuerung ausgeführt werden?

Ja
X Nein

Wir sind hier unterhalb der Grenze der Streuwerbeartikel. Dabei handelt es sich um Werbemittel, die durch ihre breite Streuung eine große Anzahl von Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. Streuwerbeartikel, wie Taschenkalender, Kugelschreiber, Feuerzeuge und dergleichen (bis zehn Euro je Artikel) und geringwertige Warenproben, sind nicht als Geschenke im Sinne von  § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG einzustufen.

Die Finanzverwaltung setzt zur Vereinfachung alle Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zehn Euro nicht übersteigen, als Streuwerbeartikel ein, die nicht versteuert werden müssen.


Aufgabe 4:

Sie möchten Ihren Kunden eine besondere Gefälligkeit erweisen: Daher erhalten diese zu runden Geburtstagen von Ihnen jeweils eine Flasche Wein und einen Büchergutschein im Wert von 50,- Euro. Entsteht daraus ein geldwerter Vorteil?

Ja
X Nein

Die Sachzuwendungen hier sind Geschenke im Rahmen von Aufmerksamkeiten, die der Empfänger aus persönlichem Anlass erhält und deren Wert 60 Euro brutto pro Anlass nicht übersteigt. Diese bleiben als Aufmerksamkeiten lohnsteuerfrei, solange die Sachzuwendung aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses gewährt wird.


Aufgabe 5:

Ihre Führungskräfte haben die Möglichkeit, mit ihren Mitarbeitenden individuell im Rahmen der Mitarbeitergespräche ein gemeinsames Essen einzunehmen. Hierfür wird ein Betrag von 80,- Euro  seitens des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Ist auf dieser Grundlage ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

X Ja
Nein

Das Essen gilt als Sachzuwendung und muss daher nach § 37 b EStG versteuert werden. Eine Ausnahme wäre nur denkbar, wenn für den laufenden Monat noch kein Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freibetragsregelung gewährt wurde.


Aufgabe 6:

Ihre Führungskräfte bestellen für ihre Mitarbeitenden im Rahmen eines Sonderprojektes abends Pizza, um den Sonderauftrag fertigzustellen. Die Rechnung für die zwölf Mitarbeitenden beläuft sich auf 150,- Euro. Ist hier ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

Ja
X Nein


Aufgabe 7:

Ein Vorgesetzter überreicht seinem Mitarbeiter ein Geldgeschenk von 200 Euro und einen Büchergutschein im Wert von 25 Euro. In welcher Höhe ist hier ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

60 Euro
7,50 Euro
8,29 Euro
X abhängig von der Steuerklasse, da das Geldgeschenk als Barlohn nicht im Rahmen des § 37b EStG versteuert werden kann.


Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Ihnen für die rege Teilnahme, für das Verfolgen unserer Serie sowie die vielen netten Anregungen und Hinweise dazu. Diese haben wir bei Auren für Schulungen und die nächste Veröffentlichung als Lehrbuch mit aufgenommen.


Zur Autorin: Birgit Ennemoser ist mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.


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