Aus der Winterbeschäftigungs-Umlage werden die Mittel zur Finanzierung
- des Zuschuss-Wintergeldes,
- des Mehraufwands-Wintergeldes,
- der Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung für Saison-Kurzarbeiter an die Arbeitgeber[1]
- sowie der daraus resultierenden Verwaltungskosten
aufgebracht.[2]
Diese Leistungen vermeiden Ansprüche auf Saison-Kurzarbeitergeld, da dieses aus den Beiträgen zur Arbeitsförderung der Beschäftigten und Arbeitgeber aller Wirtschaftszweige aufgebracht wird. Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird als Eigenbeteiligung an den Kosten angesehen.
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