Zum Jahreseinkommen gehören z. B. folgende Positionen:

Sind Leistungen steuerfrei und in der Aufzählung des § 12 Abs. 2 WoGG nicht genannt, sind sie auch nicht als Einkommen zu berücksichtigen (z. B. die sog. Übungsleiterpauschale[2]).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge