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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen / 5 Zuschusshöhe


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Yvonne Ehrmann

Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.180 EUR gewähren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Maßnahme. Als Kosten der Maßnahme werden Aufwendungen für

  • Vorbereitungshandlungen,
  • Materialkosten (auch bei Ausführung durch Nichtfachkräfte),
  • Arbeitslohn und
  • ggf. Gebühren (z. B. für Genehmigungen)

berücksichtigt.

Haben Angehörige, Nachbarn oder Bekannte die Maßnahmen ausgeführt, sind die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) zu berücksichtigen.

Sind die Kosten der Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes höher als 4.180 EUR, wird der Zuschuss i. H. v. 4.180 EUR gezahlt.

 
Wichtig

Wiederholter Zuschuss

Ein weiterer Zuschuss kann erst gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation ändert.

 
Praxis-Beispiel

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – wiederholter Zuschuss

Ein Pflegebedürftiger ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Damit er von seiner Ehefrau zu Hause gepflegt werden kann, sind im Eingangsbereich eine fest installierte Rampe und die Verbreiterung der Türen notwendig.

Die fest installierte Rampe am Eingangsbereich sowie die Türverbreiterungen sind Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Es kann ein Zuschuss bis zu 4.180 EUR gezahlt werden.

Im Laufe der Jahre hat sich die Mobilität des Pflegebedürftigen weiter verschlechtert und die Ehefrau kann wegen zunehmenden Alters nur noch eingeschränkt Hilfe leisten. Durch den Einbau einer bodengleichen Dusche kann die Pflege weiterhin im häuslichen Bereich sichergestellt werden. Er beantragt deshalb nochmals die finanzielle Unterstützung.

Hier sind durch die veränderte Pflegesituation weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich geworden, die erneut mit bis zu 4.180 EUR bezuschusst werden können.

 
Wichtig

Reparaturen

  • Reparaturen oder Wartungsmaßnahmen einer bereits bezuschussten wohnumfeldverbessernden Maßnahme können bezuschusst werden, wenn der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Der Zuschuss zur Reparatur oder Wartung ist auf den Restbetrag beschränkt.
  • Ein Defekt an einer mit dem Höchstbetrag bezuschussten wohnumfeldverbessernden Maßnahme, der zum kompletten Ausfall bzw. Gebrauchsunfähigkeit führt, kann als Änderung der Pflegesituation gewertet werden. D. h. die Ersatzbeschaffung kann als weitere Maßnahme bis zum Höchstbetrag bezuschusst werden.[1]
 
Praxis-Beispiel

Zuschussberechnung

Ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 3) reicht die Rechnungen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen i. H. v. 4.805 EUR ein.

Berechnung des Zuschusses: 4.805 EUR < 4.180 EUR

Es wird ein Zuschuss i. H. v. 4.180 EUR gezahlt.

[1] GR v. 14.11.2023 zu § 40 SGB XI: Abschn. 5.2,

BSG, Urteil v, 25.1.2017, B 3 P 4/16 R.

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