Beschränkung des Sozialhilfeanspruchs für EU-Ausänder

Bundesarbeitsministerin Nahles legt einen Gesetzentwurf vor. EU-Bürger sollen erst dann einen Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe haben, wenn sie sich über einen langen Zeitraum ohne staatliche Unterstützung in Deuschland aufhalten.

In Deutschland lebende EU-Bürger sollen einem Medienbericht zufolge künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Gesetzentwurf liegt vor

Dies ist Kern eines Gesetzentwurfs, den das Sozialministerium fertiggestellt hat und der nun an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung geht. EU-Bürger sollen dem Bericht zufolge erst dann einen Anspruch auf Hartz IV und Sozialhilfe haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von 5 Jahren verfestigt hat. Diese absichtlich hoch angesetzte Hürde soll Fehlanreize vermeiden.

Reaktion auf BSG-Entscheidung

Ministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende Dezember 2015 angekündigt, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern per Gesetz zu beschränken. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil schreibt vor, das EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab 6 Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen.

Weitere interessante News:

Altersarmut und Rente: Wichtige Fragen und Antworten

Jobcenter ist nicht zur pauschalen Überprüfung aller Leistungsbescheide verpflichtet

dpa

Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Sozialhilfe