Was bringt das neue Bundeskinderschutzgesetz?

Präventiver Kinderschutz


Die Erfahrungen aus verschiedenen Modellprojekten haben gezeigt, dass beim präventiven und intervenierenden Kinderschutz Handlungsbedarf besteht.

Prävention als Zielsetzung

Da die primäre Erziehungsverantwortung bei den Eltern liegt, soll Kinderschutz vor allem durch Unterstützung der Eltern erreicht werden. Diese Unterstützung soll präventiv, also bereits im Vorfeld von Beeinträchtigungen des Kindeswohls, angeboten werden, um eine Gefährdung oder gar eine Schädigung des Kindes zu verhindern. Daher sind bereits nach den vorhandenen Regelungen des SGB VIII Hilfen zur

·         Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und

·         Unterstützung bei der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung in schwierigen Erziehungssituationen

vorgesehen.

Schwerpunktbereiche

Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG (Artikel 1 BKiSchG) sieht zur Verbesserung des präventiven Kinderschutzes Folgendes vor:

 

·         § 1 Abs. 4 KKG: Möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Angebot im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern (vor allem in den ersten Lebensjahren) für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen),

·         § 2 KKG: Information der Eltern über Unterstützungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren,

·         § 3 Abs. 1 ...

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