Behinderte Kinder bleiben ohne Altersgrenze familienversichert

Eine 27-jährige geistig behinderte Frau aus Hagen wollte über das 23. Lebensjahr hinaus kostenlos über ihren Vater familienversichert bleiben. Das lehnte die AOK Nordwest ab, da sich die Tochter des Versicherten sich nun selbst unterhalten könne.
Wegen geistiger Behinderung kein eigener Unterhalt möglich
Das Sozialgericht Dortmund entschied (Urteil v. 27.6.2013, S 39 KR 490/10), dass die AOK, die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V durchführen muss. Denn aus medizinischer Sicht sei die junge Frau durch ihre seit Geburt bestehende geistige Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten und deswegen nicht bei ihrem Vater familienversichert sein müsse.
Allgemeiner Arbeitsmarkt für behinderte Menschen schwer zugänglich
Bei der Prüfung der Familienversicherung seien der erschwerte Zugang geistig behinderter Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt und die Lohnstrukturen zu berücksichtigen. Die junge Frau könne realistisch allenfalls eine gering qualifizierte Tätigkeit im Niedriglohnbereich ausüben. Ergänzend würde sie zusätzliche aufstockende Grundsicherungsleistungen benötigen. Sie sei daher nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten und kann bei ihrem Vater familienversichert bleiben.
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