Weitere Zusatzbeiträge veröffentlicht

Die Mitglieder der allermeisten gesetzlichen Krankenkassen müssen nächstes Jahr nicht mit steigenden Beiträgen rechnen. Einige der insgesamt 131 Kassen senken sie sogar deutlich. Nur ganz wenige Ausreißer gibt es nach oben - allerdings eher kleinere Kassen.
Weitere große Krankenkasse lässt Beitragssatz unverändert
Mit der Barmer GEK legte am 17.12.2014 eine weitere große Krankenkasse ihren Beitrag für das kommende Jahr beim Vorjahreswert von 15,5 Prozent fest. Die Kasse mit 8,6 Millionen Versicherten erklärte: «Einen reinen Preiswettbewerb zulasten der Service- und Leistungsqualität wird es bei der Barmer GEK nicht geben.»
Hintergrund ist, dass zum 1. Januar der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent) gesenkt wird. Es entfällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Dafür kann jede Kasse einen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben, über dessen Höhe sie selbst bestimmt - je nach Finanzlage.
Stabiler Beitragssatz bei allen größeren Krankenkassen
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will so den Wettbewerb unter den Kassen ankurbeln. Die Kassen agieren vor diesem Hintergrund und der sich abzeichnenden schlechteren Finanzlage vorsichtig. Bisher überschritt keine größere Kasse den Wert des allgemeinen Beitrages vom Vorjahr. Die meisten lagen bei oder knapp unter der Vorjahresmarke.
Neben der Barmer GEK erhebt auch die DAK-Gesundheit 2015 einen Beitrag von 15,5 Prozent. Die Techniker Krankenkasse (TK) bewegt sich mit 15,4 Prozent knapp darunter.
Teilweise kein Zusatzbeitrag bei kleineren Krankenkassen
Der niedrigste Beitrag lag laut Webseite www.krankenkassen.de am Nachmittag des 17.12.2014 bei 14,6 Prozent (Metzinger BKK, BKK Euregio). Die Kassen hatten also keinen Zusatzbeitrag erhoben. Der höchste Wert stand zu diesem Zeitpunkt bei 15,8 Prozent (BKK family, IKK Südwest), 0,3 Prozentpunkte über dem Durchschnittszusatzbeitrag von 0,9 Punkten.
Krankenkassen müssen Versicherte rechtzeitig informieren
Die Kassen müssen ihre Versicherten rechtzeitig vor dem Jahreswechsel über den neuen Beitrag und ihr Sonderkündigungsrecht informieren. Jede Krankenkasse muss ihre Versicherten schriftlich auf den vom Gesundheitsministerium ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrag hinweisen sowie auf die Höhe des eigenen Zusatzbeitragssatzes. Zudem müssen die Kassen generell auf die Beitragsliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinweisen. Sie ist unter www.gkv-zusatzbeitraege.de abrufbar. Die Werte werden aber erst vom 1. Januar an eingestellt.
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