Selbstständige haben keine ausreichende soziale Absicherung
Hunderttausende Menschen in Deutschland gehen einem normalen Job nach und sind gleichzeitig noch selbstständig: So hatten zuletzt rund 764.000 Erwerbstätige neben ihrer Selbstständigkeit noch eine abhängige Beschäftigung. Seit 1994 hat sich die Zahl fast verdreifacht. Damals waren es noch 262.000. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Die jüngste Zahl stammt aus dem Jahr 2018.
Sozialer Schutz von Selbstständigen
Die Expertin der Linken-Fraktion für den Wandel in der Arbeitswelt, Jessica Tatti, die die Anfrage gestellt hatte, forderte mehr sozialen Schutz für Selbstständige. "Die unsägliche Masche von Unternehmen, Arbeit aus Kostengründen aus dem Betrieb auszulagern, ist seit Jahren zu beobachten", kritisierte sie. "Oft leisten dann Solo-Selbstständige die gleiche Arbeit wie zuvor abhängig Beschäftigte, mit dem gravierenden Unterschied, dass sie keine vom Arbeitgeber mitfinanzierte Renten- und Krankenversicherung haben, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine gesetzlichen Urlaubsansprüche, keine Mitbestimmung und keinen Mindestlohn."
Tipp unserer Online-Redaktion:
Werden Auftragnehmer in einem Betrieb beschäftigt, in dem sie vorher abhängig beschäftigt waren, kann dies ein Indiz für eine Scheinselbstständigkeit sein. Diese Checkliste gibt einen schnellen Überblick, ob die Merkmale für eine Selbstständigkeit oder die für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überwiegen.
Selbstständige in der Rentenversicherung
Vor allem bei Onlineplattformen sei Selbstständigkeit oft unfreiwillig und prekär, sagte Tatti. Gemeint sind Internetdienste etwa für Lieferungen, Transport oder Reinigung. "Für die Menschen sind das meist Phasen ohne Absicherung fürs Alter." Ein großer Teil der Solo-Selbstständigen verdiene weniger als den Mindestlohn, die wenigsten seien überhaupt über eine Altersvorsorge abgesichert. Deshalb müssten auch Selbstständige in der Rentenversicherung abgesichert sein. Entsprechende Pläne hatte auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt.
Hinweis unserer Online-Redaktion:
Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Diese sogenannten "Arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen" können sich aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
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