Versicherungsrechtliche Beurteilung einer Apotheker-Vertreterin

Die klagende Apothekerin betreibt eine Apotheke. Die beigeladene Apothekerin arbeitete dort im Rahmen kurzeitiger Vertretungen. Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte nach einer Betriebsprüfung die Versicherungspflicht der Beigeladenen in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fest und forderte von der Klägerin Arbeitgeberbeiträge nach. Ihre dagegen gerichtete Klage wies das SG Detmold ab.
LSG hebt Statusfeststellungsbescheid auf
Auf die Berufung der Klägerin hat das LSG den Statusfeststellungsbescheid nun aufgehoben. Die Beigeladene habe in ihrer Tätigkeit als Apothekenleiter-Vertreterin für die Klägerin nicht der Versicherungspflicht unterlegen. Denn sie sei nicht abhängig beschäftigt, sondern selbstständig tätig gewesen. Insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Weisungsgeberin habe sich nicht feststellen lassen.
Weisungsrecht weder per Vertrag noch tatsächlich ausgeübt
Ein Weisungsrecht der Klägerin sei weder vertraglich vereinbart, noch tatsächlich ausgeübt worden. Die Beigeladene habe ihre Tätigkeit vielmehr im Wesentlichen frei gestalten können. Bereits die gesetzlichen Vorschriften zur Apothekenleitung und -vertretung schrieben eine vollständige inhaltliche Autonomie vor. Einschränkungen der Befugnisse der Beigeladenen hätten daher nicht vertraglich vereinbart werden können. Auch sei kein einseitiges Heranziehungsrecht der Klägerin bei einer ständigen Dienstbereitschaft der Beigeladenen vereinbart worden.
Apothekerin hatte sämtliche Befugnisse zur Versorgung mit Medikamenten
In pharmazeutischer Hinsicht habe es kein Letztentscheidungsrecht der Klägerin im Rahmen eines "Hintergrunddienstes" gegeben. Der Beigeladenen hätten uneingeschränkt sämtliche Befugnisse zur gesetzlich verankerten Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten oblegen, insbesondere zu deren Einkauf, zur Leistung von Zahlungen vom Geschäftskonto, zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs einschließlich der Wahrnehmung von Arbeitgeberrechten und -pflichten gegenüber den Arbeitnehmern sowie zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
Hinweis: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 20.6.2020, L 8 BA 6/18
Mehr zum Thema Scheinselbstständigkeit lesen Sie in diesem Top-Thema und der entsprechenden Themenseite.
-
Die Sachbezugswerte 2025
2.8392
-
Altersvollrentner im Minijob
2.0633
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.272
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
1.152
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
1.048
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
6252
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
606
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
573
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
5191
-
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025
5041
-
Ausweitung der Mütterrente könnte Beiträge erhöhen
18.03.2025
-
Pflegeversicherung kämpft mit drohendem Defizit
17.03.2025
-
Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner ab März
03.03.2025
-
Keine Beitragspflicht für ehrenamtliche Tätigkeit in einem Museum
26.02.2025
-
Finanzielle Herausforderungen der Pflegeversicherung
27.01.2025
-
Ermessensspielraum bei Insolvenzanträgen von Krankenkassen
23.01.2025
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
07.01.2025
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
07.01.2025
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
07.01.2025
-
Entwicklung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge 2025
02.01.2025