Änderung des AEAO

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert.

AEAO geändert

In dem aktuellen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zahlreiche Änderungen im AEAO bekannt gegeben. Änderungen wurden zu §§ 17, 30, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 60a, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 67a, 68, 146, 172, 235, 251 und 363 vorgenommen.

Einige Änderungen sind redaktioneller Art, andere Ausführungen weitaus umfangreicher, wie beispielsweise zu § 52 (Gemeinnützige Zwecke) oder auch zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte).

BMF, Schreiben v. 12.1.2022, IV A 3 - S 0062/21/10007 :001




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