BMF

Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie ab 1. Juli 2019


Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie ab 1. Juli 2019

Ab 1.7.2019 können Beschwerden zu Streitfragen in der EU im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem 1.1.2018 beginnt.

Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie 

Die Finanzverwaltung macht aktuell darauf aufmerksam, dass auf (Streitbeilegungs-)Beschwerden, die unter Berufung auf die Streitbeilegungsrichtlinie eingereicht werden, der Regelungsgehalt der Streitbeilegungsrichtlinie Anwendung findet. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzverwaltung weist außerdem darauf hin, dass für das EU-DBA-SBG (Gesetzentwurf) eine Rückwirkung auf den 1.7.2019 vorgesehen ist. 

BMF, Schreiben v. 25.6.2019, IV B 3 - S 1317/16/10058 :010



Schlagworte zum Thema:  BMF-Schreiben
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion